Von Dr. phil. Clemens Heni, 06. April 2022
Folgenden Brief habe ich in einer unwesentlich kürzeren Version heute an die Stadtbibliothek Heilbronn (eine Art Kleinstadt ca. 591 km südlich vom Viertel in Bremen) geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten am Montag auf Ihrer Homepage der Rechtslage korrekt entsprechend geschrieben, dass die Stadtbibliothek Heilbronn wieder ohne Maske betreten werden kann. Genau gesagt hatten Sie das laut Ihrer Homepage am 21.03.2022 so geschrieben, ich habe am 03.04.2022 um 22:31 Uhr einen Screenshot von der Seite gemacht:
Das haben Sie jetzt wieder stillschweigend geändert – ohne das Datum zu ändern, dadurch verfälschen Sie Ihre eigene Homepage offenkundig vorsätzlich, es gibt aber – siehe oben – Screenshots -, und ich frage mich, ob Sie sich damit strafbar machen:
Was ist die Rechtsgrundlage Ihrer Änderung? Das vom Deutschen Bundestag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland verabschiedete Infektionsschutzgesetz in seiner Fassung vom 18. März 2022
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-infektionsschutzgesetz-freitag-881812
lässt eine Regelung, wie Sie sie jetzt haben, definitiv nicht zu.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: gestern war ich in der sehr großen Stadtbibliothek in Stuttgart. Dort gilt keine Maskenpflicht mehr. Auch in der großen Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart (ein aseptisches Betonmonster verglichen mit der old-school BRD-WLB, wo ich als Student in den frühen 1990ern im Magazin jobbte) gibt es keine Maskenpflicht mehr, auch dort war ich gestern.
Wollen Sie mir ernsthaft sagen, dass das provinzielle Heilbronn ein anderes Virus hat als Stuttgart und dass in Heilbronn weder das Grundgesetz noch das Infektionsschutzgesetz gelten, anders als in Stuttgart?
Glauben Sie wirklich ernsthaft, dass in Heilbronn ein anderes Virus herrscht als in Stuttgart?
Wenn doch diese Masken angeblich schützen, warum macht es dann was aus, wenn ich sie nicht aufsetze? Glauben Sie nicht, dass Ihre Maske Sie schützt? Glauben Sie nicht, dass die „Geimpften“ ohnehin geschützt sind? Wozu dann Masken? Wozu dann Masken bei anderen Menschen?
Glauben Sie ernsthaft, dass es egal ist, dass in Stuttgart viele Tausend Besucher*innen ohne Maske in die Stadtbibliothek gehen dürfen, aber die wenigen Dutzend oder Hundert in Heilbronn nicht?
Sie merken schon, ich fürchte, Sie sind einem religiösen Wahn verfallen, daher spricht man ja auch von den Zeugen Coronas.
Ich bin ein Rechtsextremismus- und Antisemitismusforscher, ich weiß, dass es auch unter den Kritiker*innen der Coronapolitik viele Spinner und auch Nazis gibt sowie Verschwörungswahnwichtel. Aber das hat gar nichts mit der nicht faktenbasierten und irrationalen Coronapolitik zu tun. Ich war die letzten beiden Jahre in Holland und Schweden, grade in Schweden galt zu keinem Zeitpunkt eine Maskenpflicht und seit Anfang 2021 hat Schweden weniger Tote an oder doch nur mit Corona als Deutschland.
Kriegen Sie noch mit, was außerhalb der Weltstadt Heilbronn so passiert auf der Welt?
Woher kommt Ihre willkürliche, nicht dem Gesetz entsprechende Anmaßung?
Glauben Sie wirklich, dass Sie vor einem Gericht obsiegen würden, wenn man Sie verklagt wegen unverhältnismäßigem Eingriff in die Grundrechte, sowie wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz?
In der Tageszeitung Die Welt, die ich aufgrund ihres unerträglichen Antikommunismus und Russenhasses nicht ertragen kann wie den ganzen Springer-Konzern – ich bin gegen Putin, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands und ich bin gegen Selenskyi, die pro-ukrainische Agitation, die 100 Milliarden extra für die Bundeswehr und die nie dagewesene Militarisierung der Öffentlichkeit in der BRD durch Olaf Scholz (SPD) und ich bin selbstredend gegen den Antisemitenfreund, den ukrainischen Botschafter in der BRD Melnyk, der offenbar ganz Deutschland in den Krieg ziehen möchte, reicht es ihm nicht, dass er ungestraft Blumen am Grab des Holocaust-Mörders Stepan Bandera niederlegen durfte in München? -, steht am 5.4.2022 (Welt+) in einem Text von Anna Kröning und Benjamin Stibi:
Doch der Streit um die Maskenpflicht wurde damit nicht wie erhofft befriedet. Weitere juristische Experten sehen die jetzige Praxis mit Sorge und halten das Gesetz für lückenhaft. Der Berliner Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsrecht Niko Härting stuft es als klar rechtswidrig ein, wenn Behörden, Gerichte, Schulen oder Bibliotheken von Besuchern und Gästen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen.
Der Verweis auf das Hausrecht sei hier nicht maßgeblich: „Man muss unterscheiden zwischen dem privaten Hausrecht eines Supermarktes oder Friseursalons und dem öffentlich-rechtlichen Hausrecht einer Behörde, Hochschule oder Schule.“ Ein privater Anbieter sei bei der Ausübung seines Hausrechts grundsätzlich frei, könne Masken verlangen und auch Impfnachweise. Anders verhalte sich dies sich beim öffentlich-rechtlichen Hausrecht. Dies unterliege dem „Wesentlichkeitsgrundsatz“, erklärt Härting.
Das bedeutet: „Wesentliche Grundrechtseingriffe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und können von einer Behörde, Hochschule oder Schule nicht einfach per Hausrecht angeordnet werden.“
Haben Sie auch nur minimale juristische Ahnung oder eine auch nur minimale epidemiologische Kenntniss von der Harmlosigkeit von Corona?
Aktuell liegt sogar die Fallsterblichkeit bei ca. 0,12 Prozent, die wissenschaftlich und medizinisch relevante Infektionssterblichkeit liegt noch weit darunter, weil ja nur ein Bruchteil derer, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind, erkannt werden. Schon im Januar 2021 verglich das Robert Koch-Institut (RKI) Corona mit einer Grippewelle.
Wenn Sie mehr fachliche Informationen benötigen, stehen ich Ihnen zur Verfügung, ich habe seit März 2020 drei Bücher zum Thema Corona verfasst.
Beenden Sie sofort diese rechtswidrige Maskenpflicht in der Stadtbibliothek Heilbronn und kehren Sie auf den Boden des Grundgesetzes, der Verhältnismäßigkeit, der Public Health und der rationalen evidenzbasierten Medizin zurück.
Ich habe bei dem großen Medizinhistoriker und Medizinisierungskritiker Professor Ivan Illich in Bremen studiert, er hätte bei Ihren Maßnahmen nicht nur verständnislos den Kopf geschüttelt, sondern wäre fassungslos geworden, wie irrational, unwissenschaftlich und vor allem brutal, demütigend und die Gesundheit der Menschen schädigend in diesem Land vorgegangen wird, die ‚üblichen‘ irrationalen Methoden der Medizin noch massiv potenzierend.
Dass Sie namentlich Kinder, Jugendliche und Alte mit Ihrem Maskenfetisch schädigen, dürften Ihnen offenbar völlig egal sein, ja Sie wollen diese Schädigung, davon muss ich leider nach über zwei Jahren Krise ausgehen.
Fangen Sie an selbst zu denken und apportieren Sie nicht nur, was Ihnen andere vorgeben. Halten Sie sich wenigstens an die geltenden (!) Gesetze!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Clemens Heni