Von Dr. phil. Clemens Heni, 02. April 2021

Für Oliver

In der Medizin gilt üblicherweise der Standard, dass ohne eine entsprechende Ausbildung der Beruf nicht erlernt werden kann. Man kann nicht einfach Bankkaufmann sein und am nächsten Tag Experte für das Tragen von Masken – außer im lokalen Karnevalsverein natürlich.

Michael Müller hat offenbar einen Abschluss in der Mittleren Reife, machte eine Ausbildung zum Bankkaufmann und arbeitete dann in der Druckerei seines Vaters in Tempelhof in Berlin. Es spricht nichts gegen diesen Schulabschluss, nichts dagegen, Bankkaufmann zu werden oder in einer Druckerei zu arbeiten.

Aber nichts qualifiziert Michael Müller dazu, ein Urteil über gesundheitsgefährdende Masken zu fällen.

Es ist an Irrationalismus und Totalitarismus nicht zu übertreffen, die Coronapolitik fortzuführen und jetzt gar – wo kaum noch jemand sterben KANN, weil fast alle Menschen über 80 Jahren geimpft sind oder auf andere Weise die Immunität zugenommen hat (Stichwort Herdenimmunität, natürliche), das zeigen ja die täglichen und sinkenden Sterbefallzahlen seit Januar – den Rat von führenden Fach-Wissenschaftler*innen zu ignorieren.

Jetzt also noch viel brutalere und gesundheitsgefährdende Masken – gerade weil kaum noch jemand an Corona stirbt? Erwacht Karlsruhe jemals wieder aus seiner Vollnarkose und kümmert sich wieder um das Grundgesetz und die Menschenwürde?

Es ist also Vorsatz, wenn Michael Müller – stellvertretend für alle Politiker*innen in Deutschland – jetzt FFP-2-Masken für alle öffentlichen Gebäude im Land Berlin sowie in allen Geschäften vorschreibt.

Was sagen Experten dazu? Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. ist schockiert und kritisiert den Berliner Senat frontal:

Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt.

Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.

Was sagt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene zur FFP-2-Maske?

FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.

Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255 (die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zeigen.

Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird, dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichtragens von Masken in der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

Die gesamte Coronapolitik wird in sich zusammenbrechen. Da mögen ZeroCovid-Verrückte wie nicht wenige ARD-Journalist*innen hetzen und hetzen und hetzen wie sie wollen, sie können nochmal drei oder acht Wochen hardcore extrem krassen Mega-Lockdown bekommen – aber sie werden sich danach in der Öffentlichkeit zu verantworten haben für ihren Wahnwitz, der nicht einen Menschen geschützt hat – aber Unzählige in die Verzweiflung und den vorzeitigen Tod getrieben haben wird.

Diese Journalist*innen werden nicht mehr glücklich werden. Mal ganz abgesehen davon, dass solche Existenzen, die absichtlich die kritische und vielfältige Wissenschaft ignorieren (und nur der Panikindsutrie zuhören, und auch das vorsätzlich), kaum wissen dürften, was „Glück“ ist.

Das gilt bekanntlich, ich habe davon berichtet, auch von vielen ihrer uniformierten Kolleg*innen bei der Polizei oder auf Ordnungsämtern, Behörden aller Art, der Bundeswehr etc., die Willkür, Brutalität und Gewalt als Begriff und Realität sehr wohl kennen und ausüben, jedoch Glück weder begrifflich noch von erfahrener Realität her kennen.

Die gesamte Coronapolitik wird also in sich zusammenbrechen.

Es wird die FFP-2-Maske fallen.

Es werden alle Masken fallen.

Es wird das Testregime fallen, da jedem Lehrer und Veranwortlichen klar gemacht werden wird, dass sie gegen das Grundgesetz und gegen die Würde des Menschen verstoßen. Wer gesunde Kinder in der Schule oder Mitarbeiter*innen auf der Arbeit zwingt, sich auf so ein Virus zu testen, steht mit einem Bein im Gefängnis.

Es wird der Lockdown fallen, das gesamte totalitäre Regime wird fallen.

So wie in Belgien, in Ansätzen in Österreich und vor allem wie in den USA.

Erstmal gilt, was die Gesellschaft für Krankenhaushygiene mit Nachdruck festhält:

Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.

Stehen somit Michael Müller und alle anderen, die Menschen zwingen, eine FFP-2-Maske zu tragen – wie die primitiven Bodyguards in Kaufhallen, Supermärkten, Drogeriemärkten, an Bahnhöfen, Ämtern, Schulen etc., mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Bevölkerung vorsätzlich „gefährden“?