Von Dr. phil. Clemens Heni, 14. Juni 2021
Es gibt ein Recht auf Infektion. Wer sich nicht schützen will, weil sie oder er rational denken und einschätzen können, wie klein das Risiko ist, als unter 70-jährige oder als fitte 89-jährige Person an einer so äußerst spezifisch agierenden Viruserkrankung wie Covid-19 zu erkranken, hat ein Recht dazu.
Das bloße Schauen auf völlig willkürliche Inzidenzen ist gegen die Freiheit und gegen die Demokratie gerichtet.
Das ist der Tenor eines Textes in der Welt+ von den beiden Juristinnen Prof. Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen und Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht an der Universität zu Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat.
Sie schreiben:
Geeignet, erforderlich, angemessen
Es kommt dann also gerade nicht darauf an, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits tatsächlich geimpft sind – wie zum Beispiel RKI-Chef Lothar Wieler meint, der einen Verzicht auf Maßnahmen erst bei einer Durchimpfung der Bevölkerung von 80 Prozent annehmen möchte.
Wer sich trotz erhöhter persönlicher Gefährdung nicht impfen lassen und lieber eine Erkrankung in Kauf nehmen möchte, der darf dieses Risiko eingehen und der Staat ihn nicht gegen seinen Willen schützen. Angesichts des Impffortschritts ist es kaum denkbar, dass sich im Herbst noch Freiheitseingriffe verfassungsrechtlich rechtfertigen lassen – selbst dann nicht, wenn es eine „vierte Welle“ geben sollte. Den Bürgern wurde in den Monaten der Pandemie viel abverlangt.
Die meisten haben große Solidarität bewiesen. Für die Politik waren Entscheidungen – zumal meistens unter großer Unsicherheit – alles andere als einfach. Gleichwohl muss von der Regierung gerade in den letzten Monaten der Pandemie verlangt werden, dass sie sich an rechtlich legitimen Zielen orientiert (und nicht an Inzidenzwerten) und genau erklärt, weshalb einschränkende Maßnahmen für die Erreichung gerade dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Das heißt de facto, dass sie fordern, alle Maßnahmen gegen Corona abzuschaffen. Und das ist auch richtig so. Jeder Mensch, der angeblich oder tatsächlich „gefährdet“ scheint, hat mittlerweile eine Impfung erhalten oder kann heute oder morgen zum Arzt gehen und sich impfen lassen.
In einer Demokratie wäre es zudem so gelaufen, dass es einen „gezielten Schutz“ der Alten und massiv Vorerkrankten gegeben hätte, wie es die Great Barrington Erklärung im Oktober 2020 forderte. Doch das ist nicht passiert, dafür wurden 83 Millionen Menschen eingesperrt, bis heute, dürfen nicht ohne Maske einkaufen oder Bahn fahren, dürfen nicht ohne Test in Bibliotheken oder Restaurants und Theaterhäuser, dürfen nicht ohne solche Schikane-Maßnahmen mit angedrohter und im Nazi-Sprech „Absonderung“ genannten Quarantänemaßnahmen ins Kino oder Fußballstadion.
Also:
Denn wenn wir bei Covid-19 nicht mehr bereit sind, auch nur geringe Risiken – etwa für bereits Geimpfte oder für Kinder – hinzunehmen, verschieben wir unsere Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit auch langfristig zulasten der Freiheit. Auch im Kontext anderer Gefahren wird sich dann künftig die Frage stellen, ob nicht staatlicher Zwang das richtige Mittel ist. Das ist ein (unserer Ansicht nach: zu) hoher Preis.
Das ist eine verklausulierte Absage an ZeroCovid, jene wirklich totalitäre Bewegung, der nicht nur ARD-Journalisten und Spiegel-Kolumnistinnen ihre Stimme geben.
Es gibt ein Recht auf Infektion. Es gibt ein Recht auf einen typischen, harmlosen Verlauf. Es gibt ein Recht aufs Autofahren, das täglich tödlich enden kann. Es gibt ein Recht auf Radfahren ohne Schutzhelm (nur daddiots und mombies tragen Helme im Stadtverkehr), es gibt ein Recht auf Skifahren (Michael Schumacher), es gibt ein Recht auf Skateboard-Fahren, es gibt ein Recht auf Rockkonzerte und Pogo-Tanzen, was alles viel ungefährlicher ist als sich unwissenschaftliche, irrationale und Panik verbreitende Erklärungen von Wieler, Merkel, Spahn oder Klabauterbach und Drosten und Kretschmann, Söder, Müller, Weil etc. pp. anzuhören oder gar im TV anzusehen.
Über den Wahnwitz des Testens gesunder Menschen schreiben die beiden Professorinnen:
In Politik und Medien wird häufig noch ein weiterer Grund für die Einschränkungen genannt: die „Absenkung des Inzidenzwertes“. Doch die Erreichung geringer Infektionsraten ist für sich genommen kein legitimer Zweck. Werden etwa überwiegend ungeimpfte junge Leute getestet, können die Infektionszahlen steigen, ohne dass hierdurch zwingend eine relevante Aussage über die Notwendigkeit und Angemessenheit von Maßnahmen getroffen ist.
Es darf nicht angehen, dass weiterhin das Grundgesetz ausgesetzt ist in wesentlichen Bereichen, damit ganz hypothetisch extrem wenige Menschen geschützt werden, aber alle anderen eingesperrt bzw. der Freiheit beraubt. Was bringt es einem, 24 Stunden (oder bei Ausgangssperren 18 Stunden) herumlaufen zu können, wenn man kein Schwimmbad, keine Bibliothek, keinen Laden, keine Universität, keine Disko, kein Caféhaus, kein Theater, keine Galerie einfach so ohne jede Einschränkung besuchen kann?
Fazit: Die beiden Juristinnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski fordern de facto ein Ende des anlasslosen Testregimes und aller „Maßnahmen“, da die Risikogruppen alle – alle – ein „Impfangebot“ erhalten haben und somit jeder Mensch die normalen Lebensrisiken weiter rational einschätzen muss. Wer Angst und Panik hat, kann für immer zu Hause bleiben, das wäre für die Gesellschaft sogar gut.
Die Impfquote ist irrelevant!