Von Dr. phil. Clemens Heni, 19. Mai 2021
Wir leben in der Corona-Apartheid – wer ins Theater gehen will, darf das nur tun, wenn er oder sie geimpft oder „genesen“ ist oder aber einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen kann, für Genesene gilt auch ein positiver PCR-Test, der mindestens vier Wochen, längstens 6 Monate zurückliegt, so die Corona-Apartheid-Regeln an der Staatsoper München:
Aktuelles, negatives Testergebnis (PCR-Test, der max. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wurde oder Antigen-Schnelltest, der vor max. 24 Stunden von medizinisch geschultem Personal vorgenommen wurde) mit einer personalisierten Bescheinigung in Papierform oder digital. Bitte beachten Sie, dass keine Selbsttests zugelassen sind.
Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
2020 war es ohne solche grotesken Tests oder Nachweise möglich, ins Kino oder Theater zu gehen, jetzt, wo fast alle Vulnerablen geimpft sind, dreht die Hygiene-Gesellschaft noch viel mehr durch, die a-soziale Volksgemeinschaft erlässt solche Maßnahmen.
Immanent gedacht noch perfider: Es ist nicht die Rede von Antikörpern, warum wohl? Weil vermutlich weit über 20 Millionen Deutsche Corona hatten und ein Großteil hat davon nichts gemerkt – ist aber immun, und zwar ohne PCR-Test und somit ohne Quarantäne. Doch solche Staatsopern wollen nicht, dass Menschen, die nicht unter irrationalen Maßnahmen gelitten haben und vor dem psychischen Zusammenbruch waren, ein Recht haben auf Kultur oder Kunst oder, am Beispiel der Läden, ein Recht auf Konsumrausch ohne Maske, Test und Wahnwitz.
Diese vermutlich gut 20 Millionen Menschen sollten alle klagen, dass sie bereits immun sind und zwar immuner als „Geimpfte“, weil körpereigen produzierte Immunität besser ist. Das zeigt auch den Irrationalismus des Impfens: Wenn schon 20 Millionen immun sind, dann ‚müssten‘ viel weniger Menschen geimpft werden.
Doch das RKI, das dem Bundesgesundheitsministerium weisungsgebunden ist und somit keine eigenständige wissenschaftliche Einrichtung, die primär der Wahrheit oder Realität verpflichtet wäre, verweigert sich ja seit März 2020, eine oder mehrere repräsentative Kohorten oder/und Antikörperstudien zu machen. Da würden 50.000 Leute reichen, die man in regelmäßigen Abständen untersucht und man wüsste, wie weit verbreitet, ergo: harmlos, Corona ist. Wir wissen das auch so, da kaum jemand daran stirbt, aber solche Zahlen würden es bestätigen und die Panikindustrie zerbrechen laassen.
Das ist der Grund, warum kritische Stimmen zur Corona-Politik wie von Ulrike Guérot so wichtig sind. Daher hab ich sie auch verlinkt mit Videos und einen Offenen Brief geschrieben. Doch in dem verlinkten Video zu einem Gespräch mit Elisabeth Scharang aus Wien, das zu Beginn auch interessante Aspekte anspricht, wurde ich erstmals stutzig, als Guérot von „Breitenscheidplatz“ sprach, zweimal. Es ging nicht nur um ein meines Erachtens Herunterspielen der jihadistischen Gewalt, sondern um den Namen: Der Platz heißt bekanntlich Breitscheidplatz, benannt nach dem bekannten sozialdemokratischen Politiker und Mitglied im Reichstag (MdR) Rudolf Breitscheid (1874-1944), der von den Nazis im Exil in Frankreich festgenommen und ins KZ deportiert wurde. Breitscheid war auch ein pro-zionistischer Politiker und im Komitee Pro Palästina aktiv (wie Kurt Blumenfeld, der zionistische und rauchende Mentor Hannah Arendts, ehe diese antizionistisch abdriftete), das sich für die jüdische Wieder-Besiedelung des Landes aussprach.
Doch dann hörte ich gestern eine Sendung im Deutschlandfunk (DLF) mit Guérot als Gast, die schon am Montag, 17. Mai 2021, ausgestrahlt worden war:
Der Tag mit Ulrike Guérot. Warum kann die EU im Nahostkonflikt nicht glaubhaft vermitteln? Moderation: Anke Schaefer
Auf die DLF-Frage, ob der Antisemitismus ein „importierter“ sei und mit dem Nahostkonflikt untrennbar verbunden, oder ob der von hier komme, antwortet Guérot erstmal selbstkritisch:
Ich tu mich ein bisschen schwer, das zu beurteilen, weil ich keine Nahostexpertin und auch keine Antisemitismusexpertin bin. (…) Diese Expertise habe ich jetzt en détail nicht.
Also der DLF kündigt ein Gespräch zum „Nahostkonflikt“ an und die Gesprächspartnerin, Professorin für Politikwissenschaft, gibt sogleich zu, gar keine Expertin auf diesem Gebiet zu sein. Soviel zur Auswahl der Gesprächspartner*innen in diesem Radiosender. Es ging aber in der Sendung nach 15 Minuten auch ums Fliegen oder besser ums Zugfahren in Europa und da ist Guérot Expertin.
Zu Beginn sagt Guérot, dass wir einen deutschen Antisemitismus hätten, der bei Attentaten „durchgebrochen“ ist, „wie in Hanau“. Da verwechselt sie den rassistischen Mord eines deutschen Neonazis in Hanau an neun Migrant*innen vom 19. Februar 2020 mit dem antisemitischen Angriff auf die Synagoge in Halle vom 9. Oktober 2019. Der Moderatorin des DLF fällt es nicht auf. Egal. Scharang war ja auch nicht aufgefallen, wer der Sozialdemokrat Rudolf Breitscheid war (Breitscheidplatz).
Guérot weiter im DLF:
Wer will wem den Lebensraum wegnehmen. (…)
Insofern muss man schon auch zulassen, dass eine Kritik an der Politik Israels möglich ist, ohne, dass man das gleich als Antisemitismus bezeichnet.
DLF:
Denken Sie, dass eine intellektuelle Israelkritik in Deutschland nicht möglich ist?
Guérot:
Also mir fehlt zum Beispiel die Stimme von Alfred Grosser. War ja lange hier in Frankfurt, der große Alfred Grosser, der war ja jüdisch, vertrieben aus Frankfurt, dann in Paris, und hat ja immer wieder gesagt, es war einer der im Grunde größten oder schärfsten Kritiker oftmals der israelischen Politik, der immer gesagt hat, ich als Jude muss und darf Israel kritisieren.
Zur Holocaustverharmlosung und dem Antizionismus von Grosser („Erinnern, um zu vergessen„) habe ich 2010 geschrieben („Deutsche mögen nur tote Juden, Islamisten gar keine„):
Das Beispiel Muslim-Markt und der Umgang mit dieser Seite belegen das. Und auch NRW hat heutzutage keinerlei Probleme mit Freunden des islamistischen Muslim-Markt: so wird Wolfgang Benz mit Alfred Grosser am 7. Dezember 2010 in Berlin in der Landesvertretung von NRW eine Buchvorstellung bestreiten.
Grosser sprach am 9. November 2010 in Frankfurt am Main in der Paulskirche lieber von Israel und Juden als Täter als von Juden als Opfer der Deutschen und des Antisemitismus.
Damit generiert Grosser eine typische Form des sekundären Antisemitismus und bedient die beliebte Schuldprojektion. Israel zu ‚kritisieren‘, zumal an einem Tag wie dem 9. November, dem Jahrestag der Pogromnacht von 1938, was ist das für eine Leistung! Standing Ovations am Main.
Dann kommt die Politologin auf Seehofer zu sprechen, der betont hat, dass „wir nicht tolerieren, dass jüdische Flaggen brennen und jüdische Einrichtungen angegriffen werden“. Guérot konzediert zwar: „Nein, das werden wir nicht und das muss bestraft werden“, doch sie kontert gleichwohl vehement:
Und trotzdem ist es ein Unterschied, würde ich sagen, ob sie eine israelische Flagge verbrennen, oder ob sie jüdische Einrichtungen schänden, ja?! Also wenn wir bei der EZB, weil die Jugendlichen gegen die EZB demonstriert haben, 2012, die Fahne der EU verbrannt haben, ja, dann ist das natürlich legitime Kritik an der Politik einer Einrichtung, in diesem Fall der EZB. Wenn Sie ne amerikanische Fahne verbrennen, Vietnam und so weiter, ist das eine legitime Kritik an staatlichen Handlungen, das heißt nicht, dass sie antiamerikanisch sind und Hollywood nicht mögen. (Herv. CH)
DLF:
Weil wir die Geschichte haben, ist es wohl ein Unterschied, ob man auf deutschem Boden eine israelische Flagge verbrennt oder in einem anderen Land ne amerikanische Flagge.
Nun stellt sich die Frage, ob der DLF oder Ulrike Guérot die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland kennen?
Nochmal das skandalöse Zitat von Guérot (die allerdings, das muss man wissen, recht tiefenentspannt wirkte, da sie Yoga machte und mehrere Tage bei einer Freundin verbrachte, lachte, sich auf das Impfen der Gesellschaft und die Sonne freut, damit der Corona-Wahn bald zu Ende sei):
Und trotzdem ist es ein Unterschied, würde ich sagen, ob sie eine israelische Flagge verbrennen, oder ob sie jüdische Einrichtungen schänden, ja?!
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Die Große Koalition plant laut einem Bericht der »taz«, das öffentliche Verbrennen oder Beschädigen ausländischer Flaggen künftig unter Strafe zu stellen. Ein Änderungsantrag zu einem Vorhaben, das den besseren Schutz der EU-Flagge zum Ziel hat, soll am kommenden Mittwoch im Bundestag von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht und beraten werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreis.
Anlass ist das wiederholte Verbrennen israelischer Fahnen bei Demonstrationen, darunter im Dezember 2017 in Berlin.
Sodann:
Bundestag stellt Verbrennung der EU-Flagge unter Strafe
Wer in Deutschland die EU-Flagge anzündet, muss künftig mit einer Haftstrafe oder Geldbuße rechnen. Der Bundestag weitete ein bestehendes Gesetz aus.(…)Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Weiter heißt es im Spiegel:
Die AfD wendete sich gegen das neue Gesetz. Wie steht Guérot dazu? Sieht sie weiterhin einen Unterschied zwischen dem Verbrennen einer israelischen Flagge und dem „Schänden jüdischer Einrichtungen“? Da gibt es exakt keinen Unterschied!
Der Kolumnist der WELT Deniz Yücel, der sich unzweideutig von AfD-Gauland und weiteren Rechten abgrenzt, hat die Kritik am heutigen Antisemitismus, der primär von den Muslimen und postkolonialen Hetzer*innen kommt, heute, am 19. Mai 2021, in Worte gepackt:
Darum ist auch die Verurteilung von Antisemitismus allein nicht aussagekräftig. So hieß es im Aufruf zu einer Demonstration am vergangenen Wochenende in Berlin: „Wenn Ihr Juden hasst, habt Ihr nichts bei uns verloren.“
Gemeint ist nicht die Demo durch Neukölln, deren Teilnehmer teils dem islamistischen Spektrum angehörten und bei der es zu Ausschreitungen kam, sondern eine andere in Kreuzberg, die trotz der größeren Teilnehmerzahl geringere mediale Beachtung fand und auf der auch einige deutsche Linke mitliefen.
Eine klare Absage an den Antisemitismus könnte man meinen – wenn es im Text nicht so weiterginge:
„Wenn wir ein freies Palästina vom Mittelmeer bis zum Jordanfluss fordern, dann fordern wir kein Palästina ohne Juden und Jüdinnen. Sondern wir fordern, dass das historische Palästina befreit und dekolonisiert werden muss, befreit von Zionismus, von Besatzung, von (White)Jewish Supremacy und Rassismus, weil es einen [sic] freies Land braucht, in dem alle Menschen, die vom Jordan bis zum Mittelmeer wohnen, frei und gewaltlos leben können. Das bedeutet ‚Palestine will be free – from the River to the Sea‘.“
Das ist keine Kritik an der israelischen Regierungspolitik, sondern Antisemitismus von und für Abitur-Antisemiten. Nicht vulgär, sondern state of the art: postkolonial, antirassistisch, gendergerecht.
(Deniz Yücel, Antisemitismus gendergerecht, Die Welt, 19.05.2021).
Was lernen wir? Hanau heißt Halle, der Breitenscheidplatz heißt Breitscheidplatz und das Verbrennen von EU- oder Israelflaggen ist nicht nur widerwärtig, sondern auch illegal.
Vielleicht sollte der Deutschlandfunk das seinen Hörer*innen noch mitteilen, nicht, dass jene mit Bezug auf so eine Sendung eine Israelflaggge verbrennen und laut schreien „Wir sind gegen Judenhass – Palestine will be free – from the River to the Sea“.
Das Verbrennen einer Israelfahne kann bis zu drei Jahre Gefängnis bedeuten… und ist kein Unterschied zum „Schänden jüdischer Einrichtungen“. Das Verbrennen einer Israelfahne ist eine Schändung der jüdischen Einrichtung schlechthin: Israel.