Von Dr. phil. Clemens Heni, Direktor, The Berlin International Center for the Study of Antisemitism (BICSA)
Die Frage im Titel dieses Textes stellt sich angesichts des Urteils zu dem genozidalen, antisemitischen und Terror-Slogan „from the river to the sea“, den der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel für Demonstrationen in Frankfurt am Main gestern und heute und somit überhaupt als zulässig erachtet.
Bei der strafrechtlichen Einordnung dieser Parole sei zwar zu berücksichtigen, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – einschließlich des Gebiets Israels in seinen heutigen Grenzen – ausgedrückt werde. Die Parole sage aber nichts darüber aus, wie dieses Ziel erreicht werden solle.
Da stellen sich in Deutschland, dem Weltmeister in „Judenfragen“ doch einige Fragen: wollen die Palästinenser Gaskammern errichten, um sieben Millionen Israelis zu vergasen? Wollen sie mit Hilfe des Iran eine Atombombe über Tel Aviv zünden, was jedoch das Gebiet langfristig auch für antisemitische Araber unbewohnbar machte? Oder wollen sie die Juden ins Meer treiben? Oder wie am 7. Oktober 2023 die jüdischen Frauen vergewaltigen, bei jedem Zurückzucken einer Frau ihr noch einen Stich mit dem Messer in den Rücken geben? Oder wollen sie verhandeln und alle Juden sollen zum Islam konvertieren? Welche Option hätten Sie denn gerne?
All diese Fragen werden sich diese best ausgebildeten Volldeppen Volljuristen in Kassel gestellt haben. Sie werden sich nicht einig sein, welche Methoden der „Judensäuberung“ angewandt werden würden, aber das ist ja auch egal. Es geht, wie es die Terrororganisation PLO in den 1960er Jahren formulierte, um ein freies Palästina „from the river to the sea“. Auch die Terrororganisation Hamas benutzt diesen Slogan in ihren beiden Programmen von 1988 wie von 2017, wie der Historiker Jeffrey Herf herausgearbeitet hat.
Herf betont insbesonders den manichäischen Kampf von Gut versus Böse und den eminent islamistischen Charakter der Parole „from the river to the sea“:
Though it incorporates the language of secular leftism, the 2017 charter clearly and emphatically defines the “liberation”—that is, destruction—of the “Zionist entity” to be an Islamic, hence religious, obligation. “Palestine is an Arab Islamic land. It is a blessed sacred land that has a special place in the heart of every Arab and every Muslim.” The charter perpetuates the intent of its 1988 predecessor to turn a conflict over territory and borders into a Manichean religious war, and thus one that is not amenable to compromise. Yet this return to what is essentially a pre-modern mentality of the 17th-century wars of religion in Europe has not diminished the ardor of Hamas’ often secular supporters in Europe and the United States.
Mich erinnert das Urteil aus Kassel an so eine Studentin an der Uni Heidelberg, die zum Beispiel an der Uni-Bibliothek seit dem 7. Oktober 2023 ihren Juden- und Frauenhass mit ihrem über ihre Schulter ausgebreiteten Terror-PLO-Tuch zum Ausdruck bringt, was übrigens niemand ahndet an der Uni. Oder an jene Coronapolitik-Kritikerin aus Berlin, die ihren Antisemitismus auch völlig schamlos in die Tasten haut und Israel Faschismus vorwirft. Oder gar jene Feministinnen, die meinen, dass es zwar schon übertrieben sei, Frauen während der Vergewaltigung zu massakrieren, die aber gleichwohl fantasieren oder delirieren, das Weltbild des Playboy sei mit dem der Hamas identisch, beide würden Frauen instrumentell behandeln. Nun, wer den Unterschied zwischen Sexismus und Vernichtung nicht kennt, sollte nochmal ganz von vorne anfangen.
Selten wurde von all diesen Seiten der genozidale Judenhass so trivialisiert, mit bestem Gewissen.
Ein noch viel besseres Gewissen dürften jene Schreibtischtäter in Kassel haben, die kategorial kein Problem damit haben, mit dem Leben von sieben Millionen Juden in Israel und der Existenz des jüdischen Staates zu jonglieren. Ganz normale Deutsche eben.
Dass Kassel noch nicht ganz Deutschland ist, zeigen Tendenzen aus Sachsen, Thüringen, Bayern oder dem Saarland:
Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) München fühlt sich jedenfalls dazu berufen, die Äußerung der Parole konsequent nach § 86a StGB zu ahnden. Die Generalstaatsanwaltschaften in Saarbrücken, Jena und Dresden haben sich der Münchner Einschätzung inzwischen angeschlossen. § 86a StGB sanktioniert das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Danach strafbar sind Hakenkreuze, der „Hitlergruß“ und andere NS-Formeln.
Insofern kann man nur sagen, dass die Richter in Kassel eine Katastrophe für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik darstellen. Wenn Antisemitismus, genozidaler Antisemitismus wie er in der Parole „from the river to the sea“ so schamlos seinen Juden- und Israelhass hinausschreit, freigesprochen wird, dann zeigt das, wie unendlich tief verankert in der politischen Kultur der BRD der Antisemitismus wieder ist.
Es gab ja keine andere Berufsgruppe, die so aktiv in den NS verstrickt war, wie die Juristen.
Es gibt kein anderes Volk auf Erden, dessen Vernichtung so ungestraft, ja mit den Weihen der doitschen Justiz gefordert werden darf, wie das der Juden.
Die FAZ zitiert einen Kritiker dieses Kasseler Skandalurteils:
Der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (CDU) reagierte entsetzt auf die Entscheidung. «Wenn Israelhasser grünes Licht für ihre Vernichtungswerbung gegen Israel auf deutschen Straßen bekommen, dann ist dies ein schlimmer Tag für Deutschland», sagte er. «Wer vom Fluss bis zur See ein freies Palästina fordert, der will kein freiheitliches, sondern ein judenfreies Land und daher darf es diese Forderung auf deutschen Straßen nicht mehr geben.» Wer dies skandiere, meine die Auslöschung Israels zwischen Jordan und Mittelmeer. Jede andere Auslegung verkenne die gesellschaftliche Realität, sagte Becker.